Verantwortliche für Veranstaltungstechnik

    Laut §40 der VStättVO muss bei jeder Veranstaltung ein
    Verantwortlicher für die Veranstaltungstechnik anwesend sein.

    Laut §39 können das sein:

    • Meister der Veranstaltungstechnik - Fachrichtung Bühne /
      Studio, Beleuchtung, Halle
    • Diplomingenieure - Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik

    Als Dienstleistung bieten wir Ihnen den Verantwortlichen
    für jede Ihrer Veranstaltungen an.

    Teilen Sie uns mit, wann wir für Sie tätig werden dürfen:

    Anfrage erstellen

    Informieren Sie sich über die Abnahme Ihrer Veranstaltung.

PDF-Dokumente können Sie mit der kostenlosen Software von Adobe öffnen:

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