Nach
der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2
(zuvor VBG 4) § 5
hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass alle elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach
jeder Änderung, Instandsetzung und in regelmäßigen
Zeit-
abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
hin geprüft
werden. Diese Prüfung erfolgt mit geeignetem Prüfgerät
sowie
durch entsprechend unterwiesenes Personal mit gleichzeitiger
Anlehnung an die VDE-Bestimmungen.
Dies
gilt auch für alle Beschaffungen im Rahmen
der Einrichtung
von z.B.: