Laut
§40 der VStättVO
muss bei jeder Veranstaltung ein
Verantwortlicher für die Veranstaltungstechnik anwesend
sein.
Eine
von manchen Unternehmen fälschlicherweise angegebene
Abnahme von Veranstaltungen gibt es
nicht.
Er muss über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung
anwesend sein z.B. bei:
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Aufbau
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techn. Proben
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Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
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Generalproben |
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Events
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Aufzeichnungen
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Sendungen
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und Abbau. |
Die
Richtlinien besagen (logischerweise), dass nur jemand
verantwortlich sein kann, der im Fall der Fälle auch
anwesend ist. Wer eine "Abnahme" von einer Veranstaltung
durchführt, besitzt keine einschlägigen Kenntnisse
über die
Vorschriften und würde demnach nicht einmal die Prüfung
zu den selbigen Richtlinien bestehen.
Im
Fall eines Unfalles ist übrigens immer der Veranstalter
haftbar. Und wenn kein Verantwortlicher für die Veranstaltungs-
technik anwesend wäre so handelt der Veranstalter grob
fahrlässig.